Wohnen im Wohnsinn


Wir haben aktuell keine freien Wohnungen.

Voraussetzungen für MieterInnen

  • Das steuerbare Einkommen der MieterInnen unterliegt einer Obergrenze. Es darf je nach Wohnung und Wohndauer zwischen CHF 58'000 und CHF 69'000 nicht übersteigen.
    Vgl. kantonale Regelung der Einkommenslimiten.
  • Das Vermögen der MieterInnen darf CHF 200'000 nicht übersteigen. Das Vermögen über CHF 100'000 wird zu 1/20 zum steuerbaren Einkommen dazu gezählt.
  • Je nach Wohnung beteiligen sich die MieterInnen mit zwischen CHF 15'000 und CHF 30'000 Eigenkapital. Zusätzlich müssen erwachsene MieterInnen GenossenschafterInnen werden und einen Anteilsschein von CHF 1'000 erwerben.
  • Die Belegung muss mindestens Anzahl Zimmer - 1 = Anzahl Personen entsprechen (Beispiel 4.5 Zimmer: Mindestbelegung 3 Personen).
  • Mindestens ein Mieter muss mindestens zwei Jahre in Horgen gewohnt oder gearbeitet haben.

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