Wohnen im Wohnsinn


Aktuell haben wir keine freien Wohnungen.

Voraussetzungen für MieterInnen

  • Gültige Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgerrecht
  • Für die Belegung gilt Personenzahl plus 1 gleich Anzahl Zimmer (Beispiel 4.5 Zimmer Wohnung = mindestens 3 Personen, davon mindestens 1 Kind)
  • Mindestens 1 Person davon muss mindestens 2 Jahre in Horgen gewohnt oder gearbeitet haben, aktuell oder früher
  • BewohnerInnen des Wohnsinns sind verpflichtet, Arbeiten in der Genossenschaft zu übernehmen und sich aktiv am Genossenschaftsleben zu beteiligen
  • Je nach Wohnung beteiligen sich die MieterInnen mit zwischen CHF 15'000 und CHF 30'000 Eigenkapital
  • Zusätzlich müssen erwachsene MieterInnen Genossenschafter-Innen werden und einen Anteilsschein von CHF 1'000 erwerben

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Wohnungsbewerbung.pdf

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