Wohnen im Wohnsinn
Gültige Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgerrecht
Für die Belegung gilt Personenzahl plus 1 gleich Anzahl Zimmer (Beispiel 4.5 Zimmer Wohnung = mindestens 3 Personen, davon mindestens 1 Kind)
Mindestens 1 Person davon muss mindestens 2 Jahre in Horgen gewohnt oder gearbeitet haben, aktuell oder früher
BewohnerInnen des Wohnsinns sind verpflichtet, Arbeiten in der Genossenschaft zu übernehmen und sich aktiv am Genossenschaftsleben zu beteiligen
Je nach Wohnung beteiligen sich die MieterInnen mit zwischen CHF 15'000 und CHF 30'000 Eigenkapital
Zusätzlich müssen erwachsene MieterInnen Genossenschafter-Innen werden und einen Anteilsschein von CHF 1'000 erwerben
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